Deutsche Bank hat zu Unrecht Gebühren berechnet

Wer nicht regelmäßig seinen Kontoauszug ausdruckte, wurde mit einer Zwangsgebühr bestraft.

Im Landesgericht Frankfurt wurden die unerhörten Regelungen der Deutschen Bank deutlich abgeurteilt. Das Geldinstitut hatte Kunden, die nicht innerhalb von 30 Tagen ihre Kontoabschlüsse am Automaten ausdrucken ließen, den Auszug postalisch zugeschickt – gegen eine Bearbeitungsgebühr von 1,94 € plus Portokosten.

Das Gericht droht der Bank nun mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder einer Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten, wenn sie die ungewollten Dienstleistungen nicht einstellen. Der Prozess wurde vom Verbraucherzentrale Bundesverband veranlaßt, der jetzt grünes Licht für die Rückerstattung der zu Unrecht eingenommen Gebühren an die Kunden gibt. Auch alte Ansprüche können eingefordert werden. Im Fall einer abgelaufenen Verjährungsfrist, muss die Deutsche Bank einen passenden Widerspruch formulieren. Geschädigte Kunden können bei den Verbraucherzentralen der Bundesländer eine Mustervorlage für einen Rückerstattungsbrief anfordern.

Derweil will der Verbraucherverband eine Prüfung anderer Bankhäuser auf ähnliche Regelungen veranlassen.