Bahn: Keine Regelung bei defekter Klimanlage

Fahrgastrecht sieht bisher keinen Entschädigungsgrund, wenn Zugreisende freiwillig aus einem überhitzten Zug aussteigen.

Lediglich aus Kulanz wird die Bahn dann den Ticketpreis erstatten, gesetzlich verankert ist das bislang aber nicht. Laut den Fahrgastbestimmungen berechtigt eine defekte Klimaanlage nicht automatisch zu einer Entschädigungsforderung. Eine Entschädigung steht Zugreisenden erst dann zu, wenn sie nach Anweisung des Schaffners aus der Bahn steigen. Fahrgäste können lediglich auf einen finanziellen Ausgleich über die Verspätungsregelung hoffen, wenn sie freiwillig aussteigen und einen Zug später nehmen müssen. Die unangenehme Situation sollte am besten aber vorher gegenüber dem Schaffner erwähnt und schriftlich bestätigt werden.

In Deutschland waren am Samstag wieder mehrere Intercity-Züge, Eurocity-Züge und ICE´s wegen defekten Klimaanlagen zu spät gekommen.