Verfassungsklage gescheitert

Die Verfassungsklage gegen die Schuldenbremse ist vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert.

Das Bundesverfassungsgericht wies am Freitag eine Organklage des Schleswig-Holsteinischen Landtags als unzulässig ab. Ein Landtag sei nicht antragsberechtigt, hieß es zur Begründung. Eine solche Klage könne nur die Bundesregierung oder eine Landesregierung einreichen. Der Kieler Landtag sowie dessen Präsident sahen sich durch die Schuldenbremse in ihrer Verfassungsautonomie verletzt und zogen vor das Bundesverfassungsgericht.

Quelle: Reuters