Verbotene Telefonanrufe

Bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gehen gehäuft Meldungen verärgerter Verbraucherinnen und Verbraucher ein, die unter dem Namen „Verbraucherschutzzentrale“ angerufen wurden.

Am Ende der Telefonate steht immer der Versuch, ein teures Abo für eine wertlose Dienstleistung zu verkaufen.

Die Methoden der „Abzocker“ werden dabei immer dreister, das Vorgehen ist jetzt zweistufig: Zunächst werden Verbraucher von einer ‚Verbraucherschutzzentrale’ angerufen. Die falschen Verbraucherschützer behaupten, dass verschiedene Gewinnspielfirmen Daten der Angerufenen gespeichert hätten. Als Beweis wird die echte Kontonummer genannt. Die Anruferin ‚warnt’ dann vor einem Anruf eines Gewinnspielvermittlers. Damit dieser kein Verdacht schöpfe, solle der Verbraucher einfach alle Fragen mit Ja beantworten. So könne der ‚Verbraucherschutz’ dafür sorgen, dass die Daten der Betroffenen gelöscht werden. Kurz nachdem die ‚Verbraucherschutzzentrale’ auflegt, erfolgt tatsächlich der Anruf eines Gewinnspielvermittlers. Einziges Ziel der Anrufer ist es, dem Verbraucher ein kostenpflichtiges Abo unterzuschieben.

„Wieder einmal zeigt sich damit, dass die Politik der Dreistigkeit der Abzocker immer noch hinterherläuft,“ kritisiert Christian Gollner, Referent für Telekommunikation bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Seit Jahren ist der Politik das Problem der untergeschobenen Verträge am Telefon bekannt und ebenso lange dessen Lösung: die Bestätigungslösung. Danach gilt der bei einem Werbeanruf angebotene Vertrag erst dann als rechtsgültig geschlossen, wenn er vom Verbraucher schriftlich bestätigt wurde.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg fordert daher, endlich die Bestätigungslösung im Rahmen der anstehenden Novellierung des Telekommunikationsgesetzes zu etablieren. Nur so kann die Telefon-Abzocke wirksam bekämpft werden.

Quelle:VBZ BW