Urteil zu Swap Geschäften

Das Landgericht Stuttgart hat in einer am 24.3.2011 verkündeten Entscheidung (LG Stuttgart, 25 O 191/10), die von Herrn Rechtsanwalt Dr. Klaus Märker erstritten wurde, die Landesbank Baden-Württemberg verurteilt, an ein badisches mittelständisches Unternehmen Schadensersatz in Höhe von 192.000 € zu zahlen.

Außerdem ist festgestellt, dass das Unternehmen keinerlei Zahlungen mehr auf einen Swap-Vertrag schuldet. Das Unternehmen ist vertreten durch den Kapitalmarktrechtsspezialisten Rechtsanwalt Dr. Klaus Märker. Mitarbeiter der Bank hatten im Jahr 2007 dem Unternehmen zum Abschluss eines Swap-Vertrags geraten. Bei einem derartigen Zinstauschgeschäft wird vereinbart, dass die Vertragspartner aus einem fiktiven Kapital (im konkreten Fall waren es 2 Millionen €) jeweils Zinsen aus unterschiedlichen Zinssätzen an den anderen Vertragspartner bezahlen. Die wechselseitig zu zahlenden Zinsen werden nach Ablauf einer ebenfalls vereinbarten Periode jeweils abgerechnet. Zahlen muss derjenige, der die höheren Zinsen schuldet. Die Bank hatte dieses Produkt dem Unternehmen empfohlen, damit es sich angeblich gegen steigende Zinsen absichern konnte. Das Gegenteil der Voraussage trat jedoch ein. Die Zinsentwicklung ging nach unten und das Unternehmen zahlte 192.000 € an die Bank. Damit aber nicht genug. Hätte das Unternehmen aus dem Swap-Vertrag aussteigen wollen, hätte es an die Bank zusätzlich zuletzt über 620.000 € bezahlen müssen. Das war der sog. „negative Marktwert“, den der Swap-Vertrag hat. Die Bank hatte den Swap-Vertrag nämlich am Tag des Abschlusses an eine kanadische Bank „durchgehandelt“ und dafür 58.500 € erhalten. Von diesem „negativen Marktwert“ wusste der Unternehmer nichts und auch nicht davon, dass der Vertrag, den er mit seiner Hausbank abgeschlossen hatte, als Handelsprodukt sogleich weltweit von der Landesbank angeboten wurde. Das Urteil ist soweit ersichtlich die erste Entscheidung nach der Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes vom 22.3.2011, mit dem das oberste deutsche Zivilgericht strenge Anforderungen an die ordnungsgemäße Beratung bei der Empfehlung von Swap-Verträgen formulierte.

Quelle:
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