Krankschreibungsbetrug im Krankheitsfall - den Blaumachern auf der Spur. Noch immer ist das Ausmaß vorgetäuschter Krankschreibungen vielen nicht bewusst....
Dass Lohnfortzahlungsbetrug kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat ist, die das betroffene Unternehmen schädigt, scheint nicht allen Arbeitnehmern klar zu sein: Kaum anders möchte man das immer wieder kehrende Phänomen des Krankfeierns, Blaumachens und Schwänzen von Arbeitnehmern verstehen. Um so überraschender ist...
Anlass dieser Observation war, dass sich die seit rund 5 Jahren beschäftigte 55jährige Mitarbeiterin wiederholt, von unterschiedlichen Ärzten attestiert, arbeitsunfähig meldete. Dieses trat wiederholt insbesondere im letzten Jahr und meistens für 1-2 Wochen auf. Da zudem die Arbeitsleistung der Frau stetig...
Trotz Krankschreibung, durch eine ärztliche Attestierung, wird Zunehmens vermutet, dass eine Krankheit bewusst vorgetäuscht wird. Häufig ahnen Arbeitgeber sogar, dass ein krank geschriebener Angestellter seines Unternehmens einer Nebentätigkeit nachgeht, während von ihm weiterhin eine Lohnfortzahlung getätigt wird....
Die Wirtschaftsdetektei Lentz® ermittelte aktuell in einem Fall, in dem
Lohnfortzahlungsmissbrauch sowohl im klassischen Sinne als auch ergänzend als
Sozialmissbrauch und unkollegiales Verhalten aufgedeckt wurde. Die Wirtschaftsdetektei Lentz® (http://www.lentz-detektei.de/) erhielt den Auftrag einen arbeitsunfähig geschriebenen Mitarbeiter einer Druckerei zu beobachten.
Die Zielperson fuhr früh...
Bereits seit dem 15.04.2011 bietet die Wirtschaftsdetektei Lentz® (http://www.lentz-detektei.de/) als erste Detektei eine eigene App in Apple`s App-Store und I-Tunes zum völlig kostenlosen Download an. Jetzt wurde die App hinsichtlich der Niederlassungen aktualisiert, empfängt sämtliche Newsletter per Push Notification Anzeigedienst und...
Jeder Fall muss einzeln bewertet werden: Ein Mitarbeiter mit Bandscheibenvorfall kann sehr wohl ins Schwimmbad gehen und leichten Sport machen. Er darf aber sicher nicht schwere Lasten tragen, z.B. einen Umzug durchführen, oder sonstige körperliche Arbeiten verrichten.
Verstößt der Mitarbeiter gegen diese...
Arbeitszeit- bzw. Lohnfortzahlungsbetrug ist keineswegs ein Kavaliersdelikt. Was sicher die wenigsten wissen ist, dass diese Art von Betrug auch einen Straftatbestand darstellt und entsprechend strafrechtlich verfolgt werden kann. Sofern der Arbeitgeber ? als Geschädigter ? Strafanzeige erstattet und den Lohnfortzahlungsbetrug zweifelsfrei,...