Schummelei der Industrie

Mit Fruchtabbildungen auf Verpackungen wird oft geschummelt. Da erhält eine Frucht einen „Upgrade“ zu einer teureren Frucht durch Aromastoffe, da wird Fruchtmus zu Formfrüchten verarbeitet und Etiketten zeigen andere Früchte als die Zutatenlisten.

So stecken im Kölln Müsli Schoko Kirsch mehr getrocknete kostengünstige Cranberries als Kirschen. Im N.A. Frucht Snack 100 % Frucht Erdbeere Softe Stückchen befinden sich aus Apfelsaft, Apfelmus und Erdbeermus zu Stückchen zusammengefügte Formfrüchte. Das Molkegetränk Müller Fructiv Mango Maracuja, das aufgrund der Bilder auf dem Etikett als Fruchtanteil nur Mango- und Maracujasaft vorgaukelt, enthält tatsächlich überwiegend Orangensaft.

Die Täuschungsmanöver der Hersteller lassen sich mit „Umfruchten“, „Formfrucht“ und „Fruchtillusion“ zusammen.

Beim Umfruchten werden Früchte mit Aromastoffen in eine andere, teurere Frucht umgewandelt. Es findet also ein „Upgrade“ zu einer vermeintlich hochwertigeren Frucht statt. Wenn aus Äpfeln wie durch ein Wunder Himbeeren oder aus Cranberries mit Hilfe von Aromastoffen und Zucker plötzlich Kirschen oder Erdbeeren werden, ist das für die Hersteller lukrativ, weil Äpfel und Cranberries im Vergleich zu Himbeeren und Kirschen deutlich kostengünstiger im Einkauf sind.

Ähnlich wie beim Formfleisch und Klebeschinken werden bei Formfrüchten einzelne Fruchtstücke aus Fruchtmus zusammen gefügt, mit Pflanzenextrakten gefärbt und aromatisiert.

Die große Fruchtillusion erzeugt, wer dem Verbraucher auf der Schauseite der Verpackung ausschließlich die teure Frucht präsentiert, diese aber im Kleingedruckten auf der Rückseite von der Menge her nur eine untergeordnete Rolle spielt. Der fliegende Fruchtwechsel führt etwa vom „Sanddornsaft“ vorne zum „Apfelsaft mit einem Schuss Sanddornsaft“ hinten.

„Die große Illusion“ darf nicht zum Motto für das Essen der Zukunft werden. Verbrauchern kann nicht zugemutet werden, in mühevoller Kleinarbeit das Kleingedruckte in der Zutatenliste zu studieren, um die Widersprüche zwischen den Versprechungen auf der Schauseite und der tristen Wahrheit aufzulösen. Dazu bleibt beim täglichen Einkauf, bei dem in der Regel innerhalb weniger Sekunden vor allem auf Grund der Aufmachung Kaufentscheidungen getroffen werden, keine Zeit. Der Gesetzgeber muss dafür sorgen, dass auf der Schauseite des Produktes die wahre Zusammensetzung genannt und abgebildet wird.

Quelle: VBZ Hamburg