Regularien einhalten

Wichtiges Urteil zum Reiserecht.

Ein Kunde darf den Reisevertrag wegen eines Mangels nicht kündigen, ohne dem Veranstalter eine Frist zu setzen. Das gilt grundsätzlich auch im Fall einer Flugverspätung und selbst dann, wenn sich die Anreise dadurch um mehr als 14 Stunden verzögert. So entschied das Landgericht Düsseldorf (Az.: 22 S 295/09). In dem Fall hatten die Kläger den Reisevertrag gekündigt, nachdem die Maschine, mit der sie in den Urlaub fliegen wollten, deutliche Verspätung hatte. Sie verlangten vom Veranstalter den Reisepreis von mehr als 4228 Euro zurück, berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in ihrer Zeitschrift „ReiseRecht aktuell“. Die Klage wurde abgewiesen.