Payment Networx MV:Betrüger?

Strafanzeige wegen Betrug“ – Post mit dieser Angst ein­flößenden Betreffzeile verschickt bundesweit die Payment Networx MV.

Damit versucht die Firma mit Sitz in Rostock, sich 98,68 Euro für ein vermeintliches Internet-Abo zu ergaunern. Das dreiste Schreiben einfach wegzuwerfen, ist unklug. Vielmehr sollten die Empfänger der Forderung vorsorglich widersprechen und auf jeden Fall eine Kopie ihres Schreibens machen.

Das dubiose Unternehmen gibt sich den Anstrich eines im Auftrag handelnden Treuhänders. Payment Networx MV behauptet, „berechtigte Forderungen“ für ein Zwölf-Monats-Abo vom Internetanbieter www.softwarerapid.de seien bis dato nicht beglichen worden. Der Geldein­treiber macht sich hierbei noch nicht einmal die Mühe, die Fälligkeit der Zahlungsforderung nachzuweisen, sondern setzt stattdessen die Empfänger mit einem wortgewaltigen Angstszenario unter Druck: Soll­ten vermeintliche Kunden die verlangte Summe nicht innerhalb von drei Tagen auf das Konto des „Treuhänders Frank Seiler“ überweisen, ginge Payment Networx davon aus, dass sich die Betroffenen „unlauter unsere Dienstleistungen erschleichen wollten“. In diesem Fall wolle die Firma ihre „Forderungen gerichtlich geltend machen, als auch Strafanzeige wegen Betrug stellen“.

Damit wird die Sachlage dreist auf den Kopf gestellt. Denn Grund Strafanzeige zu stellen, haben vielmehr die Empfänger der Abzocker-Post. Sie sind nämlich in eine klassische Abo-Falle getappt, die möglicherweise selbst den Tatbestand des Betrugs erfüllt. Zudem kommt nach Ansicht der Verbraucherzentrale bei Abo-Fallen kein wirksamer kostenpflichtiger Vertrag zustande. Deshalb sind finanzielle Forde­rungen solcher Anbieter in der Regel unberechtigt.

Wer sich auf der Internetseite von „sofwarerapid.de“ zwar angemeldet, dabei aber die unscheinbaren Preishinweise übersehen hat, sollten die erhobene Forderung schriftlich zurückweisen. Anschließend müssen die vermeintlichen Kunden erst wieder reagieren, wenn ihnen ein gerichtlicher Mahnbescheid zuge­stellt wird.

Quelle:VBZ Niedersachsen