Multi Advisor Fund GbR

Ausstiegs- und Schadenersatzchancen für Anleger weiter verbessert.

Wie bereits berichtet, weisen immer mehr Gerichte Zahlungsklagen der Multi Advisor Fund GbR bzw. der Capital Advisor Fund GbR ab.

Aktuell hat nunmehr auch das Landgericht Tübingen die Berufung der Capital Advisor Fund II GbR mit Beschluss vom 11.01.2011 einstimmig zurückgewiesen.

Die Gesellschaft hatte den Gesellschafter vor dem Amtsgericht Tübingen auf Zahlung rückständiger Einlagen verklagt. Der beklagte Gesellschafter, dem die Beteiligung in seiner Privatwohnung vermittelt wurde, hat über seine Anwälte die Beitrittserklärung widerrufen und Klagabweisung beantragt.

Mit Urteil vom 18.06.2010 ist das Amtsgericht Tübingen voll umfänglich der Argumentation des Beklagten gefolgt, wonach dieser seine Beitrittserklärung zur Fondsgesellschaft wirksam widerrufen hat und demzufolge nicht verpflichtet ist, weitere Raten an die Gesellschaft zu bezahlen.

Dagegen hat Capital Advisor II GbR Berufung zum Landgericht Tübingen eingelegt, die allerdings nicht von Erfolg gekrönt war. Mit oben genanntem Beschluss vom 11.01.2011 wurde die Berufung einstimmig zurückgewiesen mit der Folge, dass das Urteil des Amtsgerichts Tübingen rechtskräftig geworden ist.

Neben den Oberlandesgerichten Köln und Dresden haben nunmehr auch zahlreiche Landgerichte (Stuttgart, Tübingen, Erfurt, Köln, Potsdam und Ellwangen) Klagen der beiden oben genannten Gesellschaften abgewiesen. Da die Gesellschafter befürchten müssen, nach normalem Ablauf aus ihren Beteiligungen nur einen Bruchteil ihrer geleisteten Einlagen wieder zurückzuerhalten, sollten sie dringend ihre Ansprüche auf Beendigung Ihrer Beteiligung prüfen lassen.

Quelle
RA Torsten Senn