Mörder von Bodenfelde verurteilt

Täter mit schwerer Persönlichkeitsstörung muss lebenslang hinter Gitter.

Der 26-Jährige hatte gestanden, die zwei Jugendlichen im Alter von 13 und 14 Jahren vergangenen November getötet zu haben. Ein Antrag der Staatsanwaltschaft, das Strafmaß wegen der schweren Persönlichkeitsstörung des Täters auf einen Verwahrungszeitraum von 15 Jahren zu vermindern, wurde abgelehnt.

Das Landgericht Göttingen ordnete neben der lebenslangen Haftstrafe die Unterbringung in eine psychiatrische Klinik ein sowie eine anschließende Sicherheitsverwahrung an.