Grand Slam AM Services AG: Vermittlung in Deutschland war erlaubnispflichtig

Mit Beschluss vom 21.02.2012 erteilte das Oberlandesgericht Dresden in einer von Röhlke Rechtsanwälte betreuten Angelegenheit einen Hinweis, der es in sich hat. Nach diesem Hinweisbeschluss war der Vertrieb in der berüchtigten „Grand-Slam Anlage“ erlaubnispflichtig gem. § 32 Kreditwesengesetz (KWG).

Wird eine Kapitalanlage ohne eine derartige Erlaubnis verkauft, handelt es sich um einen Verstoß gegen eine Schutzvorschrift zugunsten der Kapitalanleger, die eine Schadenersatzpflicht nach sich zieht. Für die geschädigten Anleger der Grand-Slam-Verträge bedeutet das, dass der jeweilige Kapitalanlagenvermittler direkt in Anspruch genommen werden kann. Bisher war die sogenannte Passivlegitimation in den meisten Verfahren höchst streitig, da die Berater behauptet haben, entweder für die IFF AG oder sonstige Gesellschaften gehandelt zu haben und nicht persönlich als Berater aufgetreten zu sein!

„Damit wird ein ganz neues Kapitel in der unrühmlichen Grand Slam-Geschichte aufgeschlagen“, sagt der Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke. Bisher war es für die geschädigten Anleger ausgesprochen schwierig, ihre Vermögensverluste wieder hereinzuholen. Die Grand Slam-Verträge wurden von den Vertriebsmitarbeitern meist mit dem Argument verkauft, die hohe Anfangsprovision sei steuermindernd geltend zu machen.

Diese Steuererleichterungen sind allerdings zu keinem Zeitpunkt gewährt worden, was bereits sehr frühzeitig von den Beratern hätte erkannt werden können. Die Grand Slam AG selbst konnte kaum verklagt werden, weil der Firmensitz sich in Liechtenstein befand und die Rechtshilfeabkommen zwischen Deutschlang und Liechtenstein ausgesprochen dürftig sind.

Die einzelnen Berater wiederrum waren schwer zu greifen, weil sie sich in einer Vielzahl von Verfahren darauf berufen haben, für die IFF AG gehandelt zu haben, der Nachfolgeorganisation der berüchtigten Futura Finanz AG des Kaufmannes Michael Turgut. Vollstreckungsversuche gegen die IFF AG aus anderen Verfahren enden meist mit bescheidenem Erfolg, teilt Rechtsanwalt Röhlke mit. Als weiterer Versuch wurden Klagen gegen Herrn Michael Turgut direkt erhoben. Hintergrund ist, dass Michael Turgut ein suggestives Gesprächsprotokoll aufgesetzt hatte, mit dem er seit mehreren Jahren eine Vielzahl von Kapitalanlagen vertrieben hatte. Dieses blendet sämtliche Risiken der Kapitalanlagen konsequent aus und führt den Kunden konsequent bis zur Unterschrift. Inzwischen ermittelt die Staatsanwaltschaft Hof gegen Michael Turgut, der im Zusammenhang mit der Kapitalanlage Multi Advisor Fund GbR in Untersuchungshaft sitzt.

„Anleger, die Geld bei der Grand-Slam-Beteiligung verloren haben, sollten jetzt noch einmal von einem spezialisierten Anwalt prüfen lassen, ob Ansprüche gegen den unmittelbar vor Ort tätigen Vermittler geltend gemacht werden können. Nach dem Hinweis des Oberlandesgerichts Dresden bestehen hier gute Chancen, diesen persönlich in die Haftung zu bekommen, meint Rechtsanwalt Röhlke.

FAZIT: Nunmehr scheint sich auch in Sachen Grand Slam die Rechtsprechung in eine günstige
Richtung zu entwickeln.

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Röhlke Rechtsanwälte haben ihre Kernkompetenz im Bereich des Kapitalanlagenrechts und der angrenzenden Gebiete des Zivilrechts, insbesondere im Handels- und Gesellschaftsrecht.

Kapitalanlagenrecht
Hauptsächlich werden Anleger im Bereich unrentabler stille Beteiligungen oder steuerbegünstigter Immobilienfonds betreut. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei Kleinverdienern, denen vermietete
Eigentumswohnungen zur Altersvorsorge als “Immobilienrente” schmackhaft gemacht wurden.

Handelsrecht
Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt ist auch das Recht der Handelsvertreter, die Regelungen über Provisionen, Buchauszüge, Wettbewerbsverbote etc.