BaFin ordnet gegenüber der Comfort Investment Association Anlagegesellschaft b.R. die Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts an

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Comfort Investment Association Anlagegesellschaft b.R., Dachau, am 30. Mai 2011 die unverzügliche Abwicklung des von ihr unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts aufgegeben.

Die Comfort Investment Association Anlagegesellschaft b.R. hat von Anlegern Gelder mit dem Versprechen angenommen, das ihr zur Verfügung gestellte Kapital nach Abruf wieder zurückzuzahlen. Mit der Annahme des Anlagekapitals betreibt die Comfort Investment Association Anlagegesellschaft b.R. das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Sie ist verpflichtet, die Gelder unverzüglich und vollständig an die Anleger zurückzuzahlen.
Die Verfügung der BaFin ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Quelle:BaFin