Abgewiesen

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Klage gegen den Euro-Rettungsschirm abgewiesen.

Keines der angegriffenen Gesetze verfestige einen Automatismus, der das Budgetrecht des Bundestags verletze, hieß es aus Karlsruhe. Der Richterspruch sei aber „keine Blankoermächtigung für weitere Rettungspakete“. Das Gericht lies somit durchblicken, dass Deutschland bei eventueller Ausweitung der Hilfsaktionen irgendwann an eine verfassungsrechtliche Grenze stoßen könnte.

Quelle: dpa

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